Schulung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Schulung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Schulungen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen, richten sich in Deutschland nach den Grundsätzen und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

  • DGUV Grundsatz 308-008
  • DGUV Regel 100 - 500

Diese bestimmen mitunter, wer an einer Schulung teilnehmen darf und welche Schulungsinhalte für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen vermittelt werden müssen.

 

Wer darf Hubarbeitsbühnen bedienen?

Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen wird in der DGUV Regel 100 - 500 beschrieben. Demzufolge müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen unterwiesen
  • nachgewiesene Befähigung dem Unternehmen gegenüber

Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss dabei schriftlich erfolgen.

 

Unsere Schulung für Hubarbeitsbühnen

Die Schulung für Hubarbeitsbühnen wird in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt. Unsere Schulung richtet sich an die in Ihrem Betrieb verwendeten Hubarbeitsbühnen und betrieblichen Besonderheiten.

Ebenfalls bieten wir ergänzende Schulungen an, sofern ein Bediener auf Hubarbeitsbühnen anderer Bauart eingesetzt werden soll.

Unsere Dozenten haben jahrelange Erfahrung in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen.

Auf diese Weise schulen wir besagte Inhalte präzise und stimmen diese auf alle Einzel- und Besonderheiten in Ihrem Unternehmen ab.

 

Ziel

Das Ziel der Schulung ist der Erhalt eines Zertifikats über die Teilnahme und über das Bestehen der Abschlussprüfung. Dieser Ausbildungsnachweis dient später als Bescheinigung der Fähigkeit zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne.

Inhalt

Der Inhalt der Schulung unterteilt sich in einen theoretischen und praktischen Teil. Beide Teile werden mit einer Prüfung abgeschlossen.

Theoretische Schulung

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik (Maschinenverordnung etc.)
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten (z.B. Scherenhubarbeitsbühnen)
  • Hinweise und Kennzeichnung an der Maschine
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Grenzen durch Wind oder Neigung beim Einsatz
  • Maximal zulässige Korblast
  • Transport und Übernahme der Maschine (Eignung von Fahrer und Zugfahrzeuges)
  • Ladungssicherung
  • Aufstellen und Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort (Gesamtgewicht, Stützen, Belastbarkeit von Böden etc.)
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Verhalten bei Unfallgeschehen

Praktische Schulung

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne (Fahren, Korb Bewegungen, Stützen, Notablass, Steuerung von unten)
  • Sicht- und Funktionsprüfung (Reifen, Tragkonstruktion, Stützen, Unterlegplatte, Hydraulik etc.)
  • Bei Geräten mit Abstützung: Erlernen eines standsicheren Aufbaus
  • Standsicheres Fahren (ohne Abstützung)
  • Steuerungsfunktionen einüben
  • Übungen zum Notablass

 

Kosten & Dauer

Die Kosten und die Dauer für die Schulung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen sind von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel der verwendeten Bauart. Haben die Teilnehmer bereits einen Ausbildungsnachweis für eine andere Bauart, verkürzt sich die Schulung entsprechend.

Zudem hängen die Kosten und die Dauer von der Anzahl der Teilnehmer ab. Für eine bessere Kostenkalkulation können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren.

 

Ort

Für die Schulung bietet es sich an, diese kostengünstig direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Gerne kommen wir zu Ihnen, hier ist uns kein Weg zu weit. 

Natürlich stehen Ihnen ansonsten unsere modern ausgestatteten Schulungsräume in Duisburg und Köln zur Verfügung. Hier planen wir individuell ihre Schulung, optional mit Catering. 

Wenden Sie sich gerne bei Terminvorschlägen und/oder Fragen an uns.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir freuen uns darauf.

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