Anschlagen von Lasten

Anschlagen von Lasten nach DGUV-I 209-013

Beim Transport schwerer Lasten durch Hebezeuge ist trotz hoher Mechanisierung weiterhin ein großer Anteil an Hand- und Kopfarbeit nötig. Krane ermöglichen es, schwere Lasten sehr effizient zu bewegen, die Lasten müssen vorher jedoch richtig befestigt werden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schildert in der Information 209-013, wie das Anschlagen von Lasten durchgeführt werden muss, damit die Sicherheit aller Personen gewährleistet wird.

Der Anschläger ist für das Befestigen der Last am Kran verantwortlich und bildet mit dem Kranführer ein Team. Bei flur- und funkferngesteuerten Kranen übernimmt der Kranführer zeitgleich auch die Rolle des Anschlägers.

 

Ist eine Unterweisung zum Anschläger Pflicht?

Ja, die Unterweisung zum Anschläger ist verpflichtend. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass sein Personal, welches für das Anschlagen von Lasten verantwortlich ist, jährlich eine entsprechende Sicherheitsunterweisung erhält.

Die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV und die Betriebssicherheitsverordnung geben klare Regeln zur Unterweisungspflicht an. Laut DGUV Vorschrift 1 heißt es demnach:

„DGUV Vorschrift 1 § 4 Unterweisung der Versicherten:

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.“

 

Welche Voraussetzungen müssen Anschläger erfüllen?

Es dürfen nur Personen zum Anschlagen von Lasten beauftragt werden, welche folgende Eigenschaften mit sich bringen:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • körperlich und geistig geeignet
  • für das selbstständige Anschlagen von Lasten qualifiziert (Unterweisung)
  • Nachweis der Befähigung
  • Zuverlässigkeit (pflichtbewusste Aufgabenerfüllung)

Anschläger Unterweisung

Unsere Unterweisung richtet sich nach der DGUV-I 209-013 und DGUV-R 109-017 und wird sorgfältig dokumentiert.

Die Unterweisung erfolgt durch zertifiziertes Personal, welches über jahrelange Erfahrung im Anschlagen von Lasten verfügt.

 

Inhalte

Bei der Unterweisung werden die Teilnehmer zu Lastaufnahme- und Anschlagmitteln geschult. Außerdem werden alle nötigen Fertigkeiten zum fachgerechten Anschlagen von Lasten praktisch nähergebracht.

Die Unterweisung beinhaltet unter anderem:

  • Erkennen der Schwerpunktlage von Lasten
  • Kenntnisse über zur Verfügung stehenden Anschlagmittel
  • Tragfähigkeit von Anschlagmitteln (Anzahl Stränge, Anschlagart, Neigungswinkel)
  • Auswahl geeigneter Anschlagmittel
  • Fachgerechte Sicherung zur Vermeidung von unbeabsichtigten Aushängen
  • Richtiges Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
  • Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer (Zeichengebung)
  • Schäden vermeiden bei Anschlagmitteln
  • Absetzen und Lösen (Verhalten)
  • Prüfung und Aufbewahrung von Anschlagmitteln
  • Erkennen der Ablegereife

 

Dauer

Pauschal lässt sich die Dauer einer Unterweisung für das Anschlagen von Lasten nach DGUV-I 209-013 nicht festsetzen. Der Umfang und die Dauer der Unterweisung sind abhängig von folgenden Kriterien:

  • verwendete Lastaufnahme- und Anschlagmittel
  • Komplexität der auszuführenden Anschlagarbeiten
  • Risiken der auszuführenden Anschlagarbeiten
  • Anzahl der Lehrgangsteilnehmer
  • Vorkenntnisse und Erfahrung der Teilnehmer

 

Gültigkeit

Die Unterweisung ist ein Jahr lang gültig. Das bedeutet, wird das geschulte Personal weiterhin als Anschläger tätig sein, muss dieses innerhalb eines Jahres erneut unterwiesen werden.

 

Zertifikat

Sie erhalten nach Abschluss der Unterweisung ein anerkanntes Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.

 

Ort

Für die Unterweisung bietet es sich an, diese kostengünstig direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Gerne kommen wir zu Ihnen, hier ist uns kein Weg zu weit. 

Natürlich stehen Ihnen ansonsten unsere modern ausgestatteten Schulungsräume in Duisburg und Köln zur Verfügung. Hier planen wir individuell ihre Schulung, optional mit Catering. 

Wenden Sie sich gerne bei Terminvorschlägen und/oder Fragen an uns.

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