Atemschutzgeräte

Be­nut­zung von Atem­schutz­geräten nach DGUV-R 112-190 (BGR/GUV-R 190)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sorgt mit unterschiedlichen Vorschriften in diversen Arbeitsbereichen dafür, Arbeitsunfälle präventiv zu verhindern und die Sicherheit der Arbeitskräfte zu gewährleisten.

Die Regel 112-190 befasst sich mit dem Gebrauch von Atemschutzgeräten. Unter anderem beschreibt sie das fachgerechte Adjustieren und Anwenden von Atemschutzgeräten.

 

Ist eine Unterweisung für Atemschutzgeräte verpflichtend?

Für alle Personen, welche Gebrauch von Atemschutzgeräten machen, ist es Pflicht, vor der ersten Benutzung eine Unterweisung mit praktischen Übungen zu erhalten.

Diese Unterweisung ist ein Jahr gültig und muss folglich jährlich wiederholt werden. Ausgenommen sind Mitarbeiter mit Rettungsaufgaben. Hier erfolgt die Unterweisung halbjährlich.

 

Ablauf der Unterweisung nach DGUV-R 112-190

Bei unserer Unterweisung nach DGUV-R 112-190 zur Verwendung von Atemschutzgeräten, halten wir uns an den DGUV Grundsatz 312-190 zur Unterweisung von Atemschutzgeräteträgern.

Die Unterweisung wird durch unsere Dozenten durchgeführt, welche mehrere Jahre Praxiserfahrung vorweisen.

Die Unterweisung wird binnen eines Tages durchgeführt. Abschließend erhalten die Teilnehmer der Unterweisung ein Teilnahmezertifikat.

Inhalte der Unterweisung

Die Inhalte der Unterweisung richten sich in erster Linie nach den Atemschutzgerätetypen, welche in Ihrem Unternehmen Anwendung finden.

Die Unterweisung von atemschutzgerätetragenden Personen wird in einen theoretischen und einen praktischen Teil, welcher die sichere Handhabung und Bedienung des Atemschutzgerätes vermittelt, gegliedert.

Die betriebsspezifische Unterweisung muss vor der ersten Nutzung der Atemschutzgeräte erfolgen. Diese muss arbeitsplatzbezogene, tätigkeitsbezogene, sowie organisatorische und gerätespezifische Aspekte beinhalten. Unter anderem gehören folgende theoretischen Inhalte dazu:

  • Zweck des Atemschutzes
  • Betriebliches Atemschutzwesen (Aufbau und Organisation)
  • Verhalten nach Gebrauch, Beschädigung oder abgelaufener Wartungsfrist
  • Unterweisung zu Schadstoffen (Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen)
  • Folgen von Sauerstoffmangel
  • Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten
  • Fachgerechte Verwendung mit anderer persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Aufbau und Wirkungsweise
  • Verhalten bei Gefahren (Rettungskonzept)

Bei der praktischen Unterweisung werden den Teilnehmern unter anderem folgende Inhalte vermittelt:

  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Inbetriebnahme
  • Richtiges Anlegen und Benutzen
  • Verhalten bei Notsituationen und beim Auslösen der Warneinrichtung

 

Dauer der Unterweisung

Die Dauer der Unterweisung ist abhängig vom Atemschutzgerätetyp und davon, wie viele Atemschutzgerätetypen in Ihren Betrieb Anwendung finden.

 

Wie lange ist die Unterweisung für Atemschutzgeräte gültig?

Das hängt davon ab, ob die Mitarbeiter Rettungsaufgaben wahrnehmen. Werden keine Rettungsaufgaben unternommen, so gilt die Unterweisung für ein Jahr. Andernfalls muss die Unterweisung nach 6 Monaten wiederholt werden.

 

Ort

Für die Unterweisung bietet es sich an, diese kostengünstig direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Gerne kommen wir zu Ihnen, hier ist uns kein Weg zu weit. 

Natürlich stehen Ihnen ansonsten unsere modern ausgestatteten Schulungsräume in Duisburg und Köln zur Verfügung. Hier planen wir individuell ihre Schulung, optional mit Catering. 

Wenden Sie sich gerne bei Terminvorschlägen und/oder Fragen an uns.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir freuen uns darauf.

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